Notrufvertrag
Ein Zweiwege-Notrufsystem im Aufzug ist Pflicht!
Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2020 ist ein Zweiwege-Notrufsystem in allen überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen verpflichtend. Wir unterstützen Sie, damit Sie möglichst schnell die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Egal, ob ein Notrufsystem zur Miete oder zum Kauf: Gemeinsam gestalten wir Ihren individuellen Notrufvertrag nach Ihren Bedürfnissen. Schauen Sie sich jetzt unseren Erklärfilm an und prüfen Sie damit, ob Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen!
Im Ernstfall muss eine eingeschlossene Person in der Aufzugskabine eine Sprechverbindung mit einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale aufbauen können. Die Notrufzentrale leitet dann innerhalb kürzester Zeit die Befreiung der eingeschlossenen Person ein. Mit unserer Lösung erfüllen Sie im Ernstfall alle Pflichten und müssen sich um nichts kümmern.
Zusätzlich haben Sie die Option zum Kauf eines Notrufsystems. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Finden Sie hier Ihren persönlichen Ansprechpartner.